| | Vertrags
auslegung
Subjektiv
(empirisch)
» Siehe Dokument: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a18.html
- Vertragsauslegung
- Ex tunc (ex post)
- Natürlicher Konsens -> Auslegung beendet
- Offener
Dissens
- Wirklich übereinstimmender Parteiwillen
Objektiv
(objektiv)
- Mutmasslich übereinstimmender Parteiwillen, hypothetischer Parteiwillen
- Vertrauens
prinzip
- Erklärungsprinzip
- Formalistisch nach Wortlaut
- Achaischer Ansatz
- "Ein Mann ein Wort"
- Willensprinzip
- Tatsächlicher inner Wille
- Jener des Erklärenden
- Deutungsprinzip
- Wille des Erklärungsempfängers
- Umgekehrtes Willensprinzip
- Vertrauensprinzip
- Perspektive des Honest Man
- In CH angewandt
- Wie es der Empfänger nach TuG verstehen
durfte und musste
- Basierend auf dem hypothetischen Parteiwillen
- Wie durfte es vom Empfänger in guten Treuen verstanden werden
- Objektivierung des Sinns der Willensäusserung, nicht innerer Wille des Erklärenden
- Schützt aber auch den Erklärenden
- Resultat
Anwendungen
- Bei
AGB
- Unklarheitsregel
- In dubio contra stipulatorem
- Ungewöhnlich-
keitsregel
- Bestimmungen nicht bindend, mit welchen
der Betroffene nicht rechnen musste
- Individualabrede hat Vorrang
- Einseitige
Rechts
geschäfte
- Empfnagsbedürftige
- Kündigung
- Rücktritt
- Nach Vertrauensprinzip
- Einseitige
Willenserklärung
- Nicht empfangsbedürftig
- Nach Willensprinzip
» Siehe auch: Willensprinzip
- Testament
- Stiftungsgeschäft
- Mehrseitige
Rechtsgeschäfte
- Statuten
- Nach Vertrauensprinzip
- Wichtig: es kann Personen geben, die bei der
Entschlussfassung nicht beteiligt waren
- Öffentlich rechtliche
Verträge
- Nach Vertrauensprinzip
- Basierend auf den Kenntnissen des
Empfängers zum Zeitpunkt des Empfangs
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