Recht und Sitte


Gemeinsamkeiten

  • normativer Charakter
     
  • Sollensordnung
     
  • Ordnen Gemeinschaftsverhalten
     
  • Regeln äusseres Verhalten
     
  • Verweis auf die Sitte erlaubt, das Recht knapp zu halten und eine Anpassung an die Umwelt zu gewährleisten
     
  • Dies erhöht aber den Interpretationsspielraum des Gerichts
     
  • Damit nimmt die Rechtssicherheit ab
     

Verweis auf Sitte


Unterschiede

  • Sitte
     
    • auf beliebige soziale Gruppe bezogen
      » Siehe auch: staatliche Ordnung
       
    • wirken in Teilbereichen des Lebens
       
    • ethisch indifferent, auch schlechte Sitten sind Sitten
       
    • keine Notwendigkeit (opinio necessitatis fehlt)
       
    • kein staatlicher Zwang zur Durchsetzung
       
    • entsteht durch tatsächliche Uebung und Anwendung
       
  • Recht
     
  • Von einander unabhängige, selbständige Systeme
     

Ueberlappung

  • "Gute" Sitten werden oft als Rechtsnormen übernommen
     
  • alltägliches Zusammenleben (Höflichkeit etc.) ausschliessliche durch Sitte geregelt
     
  • Bei Ueberlappung hat das Recht das Primat
     
  • Recht kann auf Sitte verweisen
    » Siehe auch: "kaufmännische Uebung"
     
  • Sitten sind dynamisch, daher kann ihnen das Recht auch folgen wenn sich die Bräuche wandeln